Hundesteuermarke verloren? Ersatzsteuermarke anfordern!

Gemäß § 9 (3) der Hundesteuersatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr in der zurzeit gültigen
Fassung darf der Hundehalter Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten
Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen.

Für die neue Hundesteuermarke wird ein Betrag in Höhe von 8,50 Euro in Rechnung gestellt.

Die neue Hundesteuermarke wird zusammen mit der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zugesandt.

Informationen nach Art. 13, 14 und 21 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie Ihr
Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO können sie schriftlich anfordern oder über die
Suchfunktion unter Angabe der entsprechenden Steuerart auf folgender Internetseite
abrufen: www.muelheim-ruhr.de.

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