Antrag zur Erteilung einer Versteigerer - Erlaubnis nach § 34 b Gewerbeordnung (GewO) -
Juristische Personen müssen das nachstehende Online-Formular entsprechend oft der Anzahl ihrer gesetzlicher Vertreter ausfüllen und absenden.
Juristische Personen müssen das nachstehende Online-Formular entsprechend oft der Anzahl ihrer gesetzlicher Vertreter ausfüllen und absenden.