Außerschulische Nutzung von Schulräumen

Anträge sind vier bis sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu stellen. Grundlage für die Nutzung ist die zurzeit gültige Benutzungs- und Entgeltordnung.

Veranstalterdaten
beispielsweise Verein, Gemeinde, Privatperson
Schule/Mietobjekt
Im Falle einer Einzelnutzung
Dauer der Nutzung einschließlich Vor- und Nacharbeiten.
Uhr
Uhr
Im Falle einer Dauernutzung
Dauer der Nutzung einschließlich Vor- und Nacharbeiten.
Dauernutzung
WochentagBeginn (Uhr)Ende (Uhr)
Nur von montags bis freitags möglich.
Veranstaltung
einschließlich Mitwirkende
Terminwunsch
In den Schulferien und an Wochenenden ist nur eine eingeschränkte Anmietung möglich.
Benötigte Ausstattung
zum Beispiel Stühle, Tische, Verstärkeranlage, Beamer, Leinwand, Starkstrom
Zustimmung zur elektronischen Datenspeicherung
Meine Daten werden ausschließlich zur Erbringung dieser Dienstleistung gespeichert und nicht weitergegeben. Das Datum der Speicherung wird dokumentiert und kann jederzeit mithilfe einer mir übersandten eindeutigen Kennung eingesehen werden. Ebenso kann ich dort jederzeit meine Zustimmung widerrufen. Ein Widerruf geht mit der Löschung meines Eintrags und sämtlicher hinterlegter Daten einher. Die Datenschutzbedingungen habe ich gelesen und erkläre mich mit ihnen einverstanden.