Auskunft aus dem Grundwasserkataster

Die Untere Bodenschutzbehörde führt ein Kataster über Grundwassermessstellen in Mülheim an der Ruhr, in dem zum Beispiel Grundwasserstände registriert sind. Die Grundwasserauskunft wird in der Regel schriftlich erteilt und ist kostenpflichtig. Die Auskunft erfolgt gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz vom 22.12.2004 und § 5 Umweltinformationsgesetz NRW vom 29.03.2007. Die Gebühren können entsprechend den hierzu erforderlichen Recherchen zwischen 54,- € und 120,- € betragen. Eine einfache Auskunft ist kostenfrei.

Antragsteller
Auskunft für das Grundstück
Eigentümer
Antrag beigefügt
Anlage
Die Dateien müssen kleiner als 5 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: pdf.
Gebühren

Die Grundwasserauskunft wird in der Regel schriftlich erteilt und ist kostenpflichtig. Die Auskunft erfolgt gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz vom 22.12.2004 und § 5 Umweltinformationsgesetz NRW vom 29.03.2007. Die Gebühren können entsprechend den hierzu erforderlichen Recherchen zwischen 54,- € und 120,- € betragen. Eine einfache Auskunft ist kostenfrei.

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