Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster

Gebührenhinweis: Die Altlastenauskunft wird schriftlich erteilt und ist kostenpflichtig gemäß Tarifstelle 15 c der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 3. Juli 2001.

Die Gebühren können je nach Zeitaufwand zwischen 50,- Euro und maximal 500,- Euro betragen.

Eine einfache Auskunft (kein Eintrag im Altlastenkataster) ist kostenfrei.

Antragsteller
Auskunft für das Grundstück

Die Informationen aus dem Altlastenkataster unterliegen dem Datenschutz.
Die Auskunft an Bevollmächtigte erfolgt deshalb in der Regel nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin.

Eigentümer
Antrag beigefügt
Anlage
Die Dateien müssen kleiner als 5 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: pdf.
Zustimmung zur elektronischen Datenspeicherung
Meine Daten werden ausschließlich zur Erbringung dieser Dienstleistung gespeichert und nicht weitergegeben. Das Datum der Speicherung wird dokumentiert und kann jederzeit mithilfe einer mir übersandten eindeutigen Kennung eingesehen werden. Ebenso kann ich dort jederzeit meine Zustimmung widerrufen. Ein Widerruf geht mit der Löschung meines Eintrags und sämtlicher hinterlegter Daten einher. Die Datenschutzbedingungen habe ich gelesen und erkläre mich mit ihnen einverstanden.