Anzeige für eine Kleine Ausspielung (Tombola) oder Lotterie im Sinne der Allgemeinen Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen nach Runderlass des Innenministeriums zum § 18 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

Anzeige für eine Kleine Ausspielung, Tombola, Lotterie laut § 14 Ausführungsgesetz Glückspielstaatsvertrag Nordrhein-Westfalen.

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Juristische Person (Verein)
Natürliche Person oder gesetzliche/r Vetreter/in der juristischen Person
Angaben zur Veranstaltung
Euro
Beizubringende Unterlage
Nach § 5 Abs. 9 Körperschaftssteuergesetz.
Die Dateien müssen kleiner als 2 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: pdf.
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Hinweis

Mir/uns ist bekannt, dass 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem zuständigen Finanzamt Köln-Altstadt, Am Weidenbach 2 - 4, 50676 Köln, Telefon 0221/2026-0, die Lotterieanmeldung einzureichen ist (§§ 31 und 32 Ausführungsbestimmungen zum Renn-, Wett- und Lotteriegesetz).

Ich/wir bitten um eine Bestätigung, dass die genannte Institution der erforderlichen Anzeigepflicht nach Maßgabe der Allgemeinen Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen nachgekommen ist (Runderlass des Innenministeriums zum § 18 Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland - Glückspielstaatsvertrag GlüStV -).

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