Anzeige für eine Kleine Ausspielung (Tombola) oder Lotterie im Sinne der Allgemeinen Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen nach Runderlass des Innenministeriums zum § 18 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)
Anzeige für eine Kleine Ausspielung, Tombola, Lotterie laut § 14 Ausführungsgesetz Glückspielstaatsvertrag Nordrhein-Westfalen.