Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer

Für die ordnungsgemäße Nachweisführung (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine) vergibt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde auf Antrag eine anfallstellenbezogene Erzeugernummer (gemäß § 28 Abs. 1 Nachweisverordnung). Für die Vergabe der Erzeugernummer wird eine Gebühr von 50,00 Euro erhoben. Ein entsprechender Gebührenbescheid wird übersandt.

Hinweis!

Bei Abbruch- oder Tiefbaumaßnahmen ist ohne weitere schriftliche Vereinbarung der Abbruch- oder der Tiefbauunternehmer der Abfallerzeuger.

Antragsteller
Weitere Angaben
Die Dateien müssen kleiner als 5 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: pdf.
Die Erzeugernummer wird für folgende Anfallstelle beantragt
(Körperschaft, Konzern o. ä.)
Postalisch erreichbare Anschrift des Erzeugers
Gefährliche Abfälle
Bitte geben Sie die Art der zu erwartenden Abfälle an.
Zustimmung zur elektronischen Datenspeicherung
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