Antrag auf Akteneinsicht der Unteren Bodenschutzbehörde

Die Akteneinsicht vor Ort ist kostenfrei.

Gemäß § 9 des Umweltinformationsgesetzes vom 22. Dezember 2004 erfolgt die Akteneinsicht durch Bevollmächtigte in der Regel nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Grundeigentümers/der Grundeigentümerin.

Antragsteller
Auskunft für das Grundstück
Eigentümer
Antrag beigefügt
Anlage
Die Dateien müssen kleiner als 5 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: pdf.
Gebühren

Die Akteneinsicht vor Ort ist kostenfrei.

Zustimmung zur elektronischen Datenspeicherung
Meine Daten werden ausschließlich zur Erbringung dieser Dienstleistung gespeichert und nicht weitergegeben. Das Datum der Speicherung wird dokumentiert und kann jederzeit mithilfe einer mir übersandten eindeutigen Kennung eingesehen werden. Ebenso kann ich dort jederzeit meine Zustimmung widerrufen. Ein Widerruf geht mit der Löschung meines Eintrags und sämtlicher hinterlegter Daten einher. Die Datenschutzbedingungen habe ich gelesen und erkläre mich mit ihnen einverstanden.