Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO

Antragsteller
Bauleiter/Verantwortlicher
Bitte nennen Sie den für die beantragte Maßnahme verantwortlichen Bauleiter oder Verantwortlichen.
Verkehrsregelnde Maßnahmen
Ich/wir beantrage(n) folgende verkehrsregelnde Maßnahmen.

       Der Lage- und Verkehrszeichenplan soll folgendes enthalten:

  1. den Straßenabschnitt
  2. die im Zuge des Abschnittes bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und Anlagen
  3. die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
  4. die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  5. Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht vorgesehen ist

(bei automatisch arbeitenden Lichtzeichenanlagen auch den Signalzeichenplan)

Angaben zur Baumaßnahme/Grundstücksbezeichnung
Datum Sperrung ab
Bauarbeiten dauern längstens bis Datum
Aufbruchgenehmigung
Bauherr
Verkehrssicherung
Anlagen
Die Dateien müssen kleiner als 10 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: jpg jpeg pdf.
Die Dateien müssen kleiner als 10 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: jpg jpeg pdf.
Die Dateien müssen kleiner als 10 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: jpg jpeg pdf.

Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch dieses Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr in vollem Umfang übernommen.

Ich/Wir habe/n davon Kenntnis genommen; dass gemäß §§ 18, 19a Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 7 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mülheim an der Ruhr (Sondernutzungssatzung )für die voll- und halbseitige Sperrung öffentlicher Straßen für den motorisierten Individualverkehr nach den §§ 9 ff. der Sondernutzungssatzung und Ziffer II. . lfd. Nummern 21 und 22, Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr, ab dem 7. Tag Sondernutzungsgebühren erhoben werden.

Zustimmung zur elektronischen Datenspeicherung
Meine Daten werden ausschließlich zur Erbringung dieser Dienstleistung gespeichert und nicht weitergegeben. Das Datum der Speicherung wird dokumentiert und kann jederzeit mithilfe einer mir übersandten eindeutigen Kennung eingesehen werden. Ebenso kann ich dort jederzeit meine Zustimmung widerrufen. Ein Widerruf geht mit der Löschung meines Eintrags und sämtlicher hinterlegter Daten einher. Die Datenschutzbedingungen habe ich gelesen und erkläre mich mit ihnen einverstanden.