Anmeldung zum KlangKids-Kurs

Anmeldung

Ich melde mein Kind zum einjährigen KlangKids-Kurs der Musikschule verbindlich an.

Angaben zur Zahlungspflichtigen Person
Angaben zum/zur Schüler/in
Musikschulentgelt für den KlangKids-Kurs

Zeitraum: 01.08.2024 bis 31.07.2025
 

Kosten/Jahresentgelt
288,00 €

 

Ich beantrage eine Ermäßigung

Der Nachweis für den Ermäßigungstatbestand muss der Musikschule vorgelegt werden.
Sie können den Nachweis per E-Mail an musikschule@muelheim-ruhr.de senden

Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule der Stadt Mülheim an der Ruhr (AGB)

1. Laufzeit und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag wird vom 01. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 geschlossen und endet automatisch.

Kündigungen sind schriftlich an die Musikschule zu richten, bei Minderjährigen durch deren gesetzliche Vertretung.

Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn die Lernenden den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnehmen.

Das Recht zur sofortigen Kündigung bleibt für die Musikschule unberührt, wenn die Leistungspflichtigen wiederholt mit Monatsentgelten in Verzug sind.

2. Mietinstrument

Ein Mietinstrument ist nicht in den Kosten enthalten.

3. Ferien und Feiertage

Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen des Landes NRW findet analog Anwendung. In dieser Zeit findet kein Unterricht statt, die Entgeltpflicht wird hierdurch nicht berührt.

4. Höhe der Entgelte

s. o.

5. Befreiungen, Ermäßigungen und Erstattungen von Entgelten

Für Unterrichtsangebote der Grundstufe werden Inhaber/innen des MülheimPasses auf schriftlichen Antrag bei entsprechendem Nachweis von der Zahlung des Entgelts befreit.

Fällt der Unterricht aus von der Musikschule zu vertretenden Gründen aus, erhalten die Lernenden eine Erstattung des Unterrichtsentgeltes. Voraussetzungen hierfür sind die Erteilung von weniger als 35 Unterrichtsstunden im Schuljahr und ein schriftlicher Antrag auf Erstattung bis zum Schuljahresende. Für jede ausgefallene Unterrichtsstunde, die die Mindestzahl unterschreitet, wird 1/35 des Jahresentgeltes erstattet. Beträgt die Vertragslaufzeit weniger als ein Schuljahr wird die Erstattung anteilig vorgenommen.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat („Höhere Gewalt“ - Pandemie o.ä.), wird die o.g. Regelung analog angewendet.

In Härtefällen kann die Musikschulleitung auf Antrag das Entgelt in angemessener Weise ermäßigen oder erlassen.

6. Zahlung der Entgelte/Zahlungsverzug

Die Entgelte werden ausschließlich durch Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto abgebucht. In begründeten Einzelfällen kann hiervon abgesehen werden. Bei Minderjährigen obliegt die Zahlungspflicht dem gesetzlichen Vertreter.

Bei nicht ausgeführten Lastschriften, die nicht von der Musikschule zu vertreten sind, wird von der Musikschule ein Rücklastschriftentgelt erhoben. Die Höhe dieses Entgeltes entspricht den jeweils von den Geldinstituten verlangten Gebühren.

Darüber hinaus werden Mahnkosten in Höhe von zurzeit 5,00 € berechnet.

Bei weiterem Zahlungsverzug wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und die Lernenden vom Unterricht ausgeschlossen.

7. Fälligkeiten und Entgeltpflicht

Bei den Entgelten handelt es sich um Jahresentgelte. Diese sind in monatlichen Raten zum 15. eines jeden Monats fällig. Unterrichtsänderungen werden, unabhängig vom tatsächlichen Änderungstermin, immer zum Ersten eines Monates rechnungswirksam.

8. Haftung

Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Lernenden.

Für Schäden auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht.

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Musikschule - auch für ihre Erfüllungsgehilfen - nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Die Lernenden haften für die infolge ihres Verhaltens der Musikschule zugefügten Schäden.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr.

Bankverbindung

Ich/Wir erteile/n ein SEPA-Mandat und ermächtige/n den Kulturbetrieb Mülheim an der Ruhr widerruflich, die zu zahlenden Musikschulentgelte zu Lasten meines/unseres im Folgenden angegebenen Bankkontos einzuziehen.

Die Abbuchung von Ihrem Konto im Rahmen dieses SEPA-Mandats erkennen Sie an der Gläubiger-ID DE54ZZZ00000023538 und der Mandatsreferenz (=Kassenzeichen-Datum).

Zustimmung zur elektronischen Datenspeicherung

Meine Daten werden ausschließlich zur Erbringung dieser Dienstleistung gespeichert und nicht weitergegeben. Das Datum der Speicherung wird dokumentiert und kann jederzeit mithilfe einer mir übersandten eindeutigen Kennung eingesehen werden. Ebenso kann ich dort jederzeit meine Zustimmung widerrufen. Ein Widerruf geht mit der Löschung meines Eintrags und sämtlicher hinterlegter Daten einher. Die Datenschutzbedingungen habe ich gelesen und erkläre mich mit ihnen einverstanden.