Anmeldung zum JeKits-Unterricht

Anmeldung

Ich melde mein Kind verbindlich zum JeKits-Unterricht (2. – 4. Schuljahr) an.

Instrument/Fach
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Instrument/Fach (Zweitwahl)
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Angaben zur Zahlungspflichtigen Person
Angaben zum/zur Schüler/in
Musikschulentgelt für das Programm JeKits

Zeitraum: 01.08.2024 bis 31.07.2027

 monatlichjährlich
Instrumente26,00 €312,00 €
Tanzen19,00 €228,00 €
Singen13,50 €162,00 €
Ich beantrage eine Ermäßigung

Der Nachweis für den Ermäßigungstatbestand muss der Musikschule vorgelegt werden.
Sie können den Nachweis per E-Mail an musikschule@muelheim-ruhr.de senden

Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Programmes „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen (JeKits)“

1. Laufzeit und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag wird zunächst bis zum Schuljahresende des Folgejahres (31.07.) geschlossen.

Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht schriftlich mit einer sechswöchigen Frist zum 31.01. eines jeden Jahres oder sechs Wochen vor Laufzeitende gekündigt wird. Er endet automatisch nach Abschluss der 4. Klasse.

Kündigungen sind schriftlich an die Musikschule zu richten, bei Minderjährigen durch deren gesetzliche Vertretung.

Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn die Lernenden den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnehmen.

Das Recht zur sofortigen Kündigung bleibt für die Musikschule unberührt, wenn die Leistungspflichtigen wiederholt mit Monatsraten in Verzug sind.

2. Mietinstrument (nur JeKits-Instrumente)

Ein Mietinstrument ist in den monatlichen Kosten enthalten. Nach Beendigung des Vertrages ist das Instrument mit einer 14-tägigen Frist in der Musikschule abzugeben. Ansonsten fallen Gebühren in Höhe von 10,00 € pro Monat an.

Die Instrumente sind nicht durch die Musikschule versichert.

Es ist nicht gestattet, überlassene Instrumente an Dritte weiterzugeben.

Während der Zeit der Gebrauchsüberlassung haften die Mietenden für alle Schäden an dem Instrument bzw. bei dessen Verlust.

3. Ferien und Feiertage

Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen des Landes NRW findet analog Anwendung. In dieser Zeit findet kein Unterricht statt, die Entgeltpflicht wird hierdurch nicht berührt.

4. Höhe der Entgelte

s. o.

5. Befreiungen, Ermäßigungen und Erstattungen von Entgelten

Bei den folgenden Voraussetzungen entfällt die Zahlung des Entgeltes bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises:

  • Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)
  • Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Wohngeld nach Wohngeldgesetz
  • Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
  • Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • MH-Pass

Die Befreiung oder Ermäßigung wird ab dem Monat gewährt, in dem der Nachweis bei der Musikschule vorliegt. Entfällt die Anspruchsvoraussetzung, so ist ab dem Folgemonat das volle Entgelt zu entrichten. Sollten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Leistungspflichtigen ändern (s.o.), ist die Musikschule hierüber unverzüglich zu informieren.

Nehmen zwei oder mehr Kinder einer Familie am Programm teil, so fällt der volle Beitrag nur für das erste Kind an, für jedes weitere Kind muss lediglich die Hälfte gezahlt werden.

Fällt der Unterricht aus von der Musikschule zu vertretenden Gründen aus, erhalten die Lernenden eine Erstattung des Unterrichtsentgeltes. Voraussetzungen hierfür sind die Erteilung von weniger als 35 Unterrichtsstunden im Schuljahr und ein schriftlicher Antrag auf Erstattung bis zum Schuljahresende. Für jede ausgefallene Unterrichtsstunde, die die Mindestzahl unterschreitet, wird 1/35 des Jahresentgeltes erstattet. Beträgt die Vertragslaufzeit weniger als ein Schuljahr wird die Erstattung anteilig vorgenommen.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat („Höhere Gewalt“ - Pandemie o.ä.), wird die o.g. Regelung analog angewendet.

In Härtefällen kann die Musikschulleitung auf Antrag das Entgelt in angemessener Weise ermäßigen oder erlassen.

6. Zahlung der Entgelte/Zahlungsverzug

Die Entgelte werden ausschließlich durch Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto abgebucht. In begründeten Einzelfällen kann hiervon abgesehen werden. Bei Minderjährigen obliegt die Zahlungspflicht dem gesetzlichen Vertreter.

Bei nicht ausgeführten Lastschriften, die nicht von der Musikschule zu vertreten sind, wird von der Musikschule ein Rücklastschriftentgelt erhoben. Die Höhe dieses Entgeltes entspricht den jeweils von den Geldinstituten verlangten Gebühren.

Darüber hinaus werden Mahnkosten in Höhe von zurzeit 5,00 € berechnet.

Bei weiterem Zahlungsverzug wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und die Lernenden vom Unterricht ausgeschlossen.

7. Fälligkeiten und Entgeltpflicht

Bei den Entgelten handelt es sich um Jahresentgelte. Diese sind in monatlichen Raten zum 15. eines jeden Monats fällig. Unterrichtsänderungen werden, unabhängig vom tatsächlichen Änderungstermin, immer zum Ersten eines Monates rechnungswirksam.

8. Haftung

Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Lernenden.

Für Schäden auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht.

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Musikschule - auch für ihre Erfüllungsgehilfen - nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Die Lernenden haften für die infolge ihres Verhaltens der Musikschule zugefügten Schäden.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr.

Bankverbindung

Ich/Wir erteile/n ein SEPA-Mandat und ermächtige/n den Kulturbetrieb Mülheim an der Ruhr widerruflich, die zu zahlenden Musikschulentgelte zu Lasten meines/unseres im Folgenden angegebenen Bankkontos einzuziehen.

Die Abbuchung von Ihrem Konto im Rahmen dieses SEPA-Mandats erkennen Sie an der Gläubiger-ID DE54ZZZ00000023538 und der Mandatsreferenz (=Kassenzeichen-Datum).

Bitte geben Sie die IBAN ohne Leezeichen ein.

Meine Daten werden ausschließlich zur Erbringung dieser Dienstleistung gespeichert und nicht weitergegeben. Das Datum der Speicherung wird dokumentiert und kann jederzeit mithilfe einer mir übersandten eindeutigen Kennung eingesehen werden. Ebenso kann ich dort jederzeit meine Zustimmung widerrufen. Ein Widerruf geht mit der Löschung meines Eintrags und sämtlicher hinterlegter Daten einher. Die Datenschutzbedingungen habe ich gelesen und erkläre mich mit ihnen einverstanden.